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letzte Änderung:
26 Jul 2009 11:49

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Förderungsrichtlinien der Marktgemeinde Lieboch für den Besuch der Musikschule Lieboch gem. Gemeinderatsbeschluss vom 5. November 2007

- Förderungsbeitrag: 50 % des Musikschulbeitrages (exklusive Einschreibgebühr und etwaiger Instrumentenleihgebühren)
- Förderung für nur ein Hauptfach
- Zur Förderung berechtigt: Schüler ab 4 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und nicht voll erwerbstätig
- Besuch der Musikschule auf die gesamte Dauer eines Schulsemesters
- Hauptwohnsitz des Schülers und der Eltern/Erziehungsberechtigte in der Marktgemeinde Lieboch
vollständiger Wortlaut der Förderungsrichtlinien

 

Förderungsrichtlinien der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad für den Besuch der Musikschule Lieboch

ab dem Schuljahr 2009/2010 gemäß Schreiben vom 28. August 2009

- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max. Euro 400,-- pro Jahr
- Förderungsrichtlinie gilt für 9 Jahre Pflichtschule

- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut der Förderungsrichtlinien vom 28.8.2009

für das Schuljahr 2005/2006 gem. Schreiben vom 21. September 2005

- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max. Euro 360,-- pro Jahr
für GU2, EUH und EU
- Förderung in der Höhe von 30 % des Musikschulbeitrages für musikalische Grundausbildung (Blockflöte)
- keine Förderung für musikalische Früherziehung
- Zur Förderung berechtigt: 
Schüler im Pflichtschulalter (15 Jahre)
- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut der Förderungsrichtlinien vom 21.9.2005

für das Schuljahr 2004/2005 gem. Schreiben vom 27. Mai 2004 und Besprechung vom 14. September 2004

- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max. Euro 360,--
- Zur Förderung berechtigt: 
Schüler und Studenten (bis zum 21. Lebensjahr) und
Blasmusikschüler mit Beitrittsabsicht zum Musikverein ohne Alterslimit (nach Rücksprache mit der Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad)
- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut der Förderungsrichtlinien vom 27.5.2004

 

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