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letzte Änderung:
26 Jul 2009 11:49
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- Förderungsbeitrag: 50 % des Musikschulbeitrages (exklusive
Einschreibgebühr und etwaiger Instrumentenleihgebühren)
- Förderung für nur ein Hauptfach
- Zur Förderung berechtigt: Schüler ab 4 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und nicht voll erwerbstätig
- Besuch der Musikschule auf die gesamte Dauer eines
Schulsemesters
- Hauptwohnsitz des Schülers und der
Eltern/Erziehungsberechtigte in der Marktgemeinde Lieboch
vollständiger Wortlaut
der Förderungsrichtlinien 
- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max.
Euro 400,-- pro Jahr
- Förderungsrichtlinie gilt für 9 Jahre Pflichtschule
- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der
Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut
der Förderungsrichtlinien vom 28.8.2009 
für das Schuljahr 2005/2006 gem. Schreiben vom 21. September 2005
- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max.
Euro 360,-- pro Jahr
für GU2, EUH und EU
- Förderung in der Höhe von 30 % des Musikschulbeitrages für musikalische
Grundausbildung (Blockflöte)
- keine Förderung für musikalische Früherziehung
- Zur Förderung berechtigt:
Schüler im Pflichtschulalter (15 Jahre)
- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der
Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut
der Förderungsrichtlinien vom 21.9.2005 
für das Schuljahr 2004/2005 gem. Schreiben vom 27. Mai 2004 und Besprechung vom 14.
September 2004
- Förderung in der Höhe von 50 % des Musikschulbeitrages, max. Euro 360,--
- Zur Förderung berechtigt:
Schüler und Studenten (bis zum 21. Lebensjahr) und
Blasmusikschüler mit
Beitrittsabsicht zum Musikverein ohne Alterslimit (nach Rücksprache mit der
Gemeinde Haselsdorf-Tobelbad)
- Förderung wird vom Gemeindeamt ausgezahlt (gegen Vorlage der
Zahlungsbestätigung)
vollständiger Wortlaut
der Förderungsrichtlinien vom 27.5.2004 
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