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Aktuelle Information (2. Juni
2011):
MV Lieboch übernimmt die
Schulerhaltung
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Allgemeine Informationen
Unterrichtsformen und
Probezeit
Anmeldung
Unterrichtsort
und -Zeiten
Förderungen durch die Gemeinden
Unterrichtsgegenstände
Ausbildungsplan
Schulordnung
Schulzeugnis
rechtliche Grundlagen
Leihinstrumente
die Musiklehrer
Die private Musikschule ist eine Lehranstalt für elementare, mittlere und höhere
Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht. Das Öffentlichkeitsrecht bewirkt die
Gleichstellung mit den allgemeinen, öffentlichen Schulen und stattet die
Zeugnisse mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden aus.
Daher haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind als ordentlichen oder
außerordentlichen Schüler einzuschreiben.
Ordentliche Schüler müssen neben
dem Hauptfach ein Ensemblefach belegen.
Der ordentliche Schüler erhält am Ende
des Schuljahres ein Jahresabschlusszeugnis.
Der außerordentliche Schüler erhält zum
Jahresabschluss eine Schulbesuchsbestätigung.
Unterrichtsarten:
- E1 - Einzelunterricht
50 Minuten
- G2 - Gruppenunterricht mit 2 Schülern
50 Minuten
- G4 - Gruppenunterricht mit 3-5 Schülern
50 Minuten
- G9 - Gruppenunterricht - Musikalische Früherziehung
50 Minuten
(im Kindergarten Lieboch)
- Kurs - Gruppenunterricht
50 Minuten (z.B. Erwachsenen-Bläserklasse) 30 Einheiten
- 10er Block - Einzelunterricht
50 Minuten, 10 Einheiten
*)
zu den Förderungsrichtlinien der
Gemeinde Lieboch
1) Die Einschreibgebühr wird bei Blas- und Schlaginstrumenten vom
Musikverein übernommen bzw. subventioniert, wenn der Schüler
den Beitritt zum Musikverein beabsichtigt.
Bei Inanspruchnahme der Förderung durch den Musikverein entsteht
die Verpflichtung dem Musikverein gemäß Ausbildungsplan beizutreten. Bei
Vereinsaustritt innerhalb von drei Jahren nach Orchesteraufnahme ist die
Förderung dem Musikverein zurückzuzahlen.
Der Schulkostenbeitrag wird von der Musikschule jeweils zu Semesterbeginn
vorgeschrieben. Im ersten Semester ist auch die jährliche Einschreibgebühr zu entrichten.
Die Subvention der Gemeinde Lieboch wird bei der Vorschreibung bereits
abgezogen, sofern die Förderungskriterien erfüllt werden.
Die Kosten für Notenschulen, Schreibmaterialien oder ähnliches müssen
selbst getragen werden.
Probezeit: Der Schüler hat bei Neueintritt
einmalig vier Wochen Probezeit.
Sollte sich herausstellen, aus welchem Grund auch immer, dass er/sie nicht weiter
zum Unterricht kommen möchte, können Sie kostenlos abbrechen. Bleibt er/sie im Unterricht, werden alle Unterrichtsstunden verrechnet.
Unterrichtet wird im Musikheim oder in der Volksschule
Lieboch.
Der Unterricht findet einmal pro Woche an dem festgelegten Tag statt. Die
Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt-, Pflicht- und Ergänzungsfächer werden
von den Lehrern nach Zustimmung der Leiterin festgesetzt.
Grundsätzlich deckt sich die Unterrichtszeit mit denen der Pflichtschule.
Schulfreie Tage der Pflichtschulen sind grundsätzlich auch in der Musikschule
unterrichtsfrei. Schulautonome Tage betreffen die Musikschule nicht.
Die festgelegten Unterrichtsstunden sind regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
Entschuldigte Stunden müssen 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn dem Musiklehrer
mitgeteilt werden. Auch Unterrichtsstunden, welche von den Schülern
unentschuldigt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgegeben oder
rückvergütet.
Die Kinder müssen pünktlich dem Musiklehrer übergeben und genauso pünktlich
wieder übernommen werden.
Die Musiklehrer/innen übernehmen keine Haftung außerhalb der Unterrichtszeiten.
Förderungsrichtlinien
der Gemeinden Lieboch und Tobelbad-Haselsdorf
1) Elementare Musikerziehung
a)
Musikalische Früherziehung
für Kinder ab 4 Jahren
Gruppenunterricht 50 Minuten
Durch Singen und Musizieren, Sprechen und Zuhören,
Bewegung und Tanz, Improvisieren und Experimentieren erlebt das Kind Musik mit
allen Sinnen. b) Musikalische Grundausbildung:
Gruppenunterricht 50 Minuten, 3-5 Schüler
> Blockflöte im Gruppenunterricht
2) künstlerische Hauptfächer:
- Holzblasinstrumente:
Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott
- Blechblasinstrumente:
Trompete, Flügelhorn, Tenorhorn, Horn, Bariton, Posaune, Tuba
- Schlaginstrumente:
Schlagzeug, Perkussionsinstrumente, Stabspiele
- Volksmusik:
Steirische Harmonika, Hackbrett und Zither
- Streichinstrumente:
Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
- Zupfinstrumente:
Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline
- Tasteninstrumente:
Akkordeon, Klavier, Keyboard
Gesang:
Stimmbildung, Gesang (Klassik, Jazz, Pop)
3) Ergänzungsfächer:
Um das Erlernte noch zu
vertiefen, werden kostenlos folgende Ergänzungsfächer
angeboten:
Ensemblefach:
Kinder- und Jugendblasorchester LIWIO, Musikverein-Blasorchester, Kinderchor, Kiddy-Ensemble, Geigenchor, Jugendsinfonieorchester, Giocchino,
Gitarrenensemble, Schulband und diverse Kammermusikensembles
Tanz:
Die Inhalte des Tanzunterrichts sind grundlegende
Bewegungserziehung und Basistechniken des Tanzes, Ballett, Ausdruckstanz und das
Kennenlernen aktueller Tanztrends (Jazz-Dance, Hip Hop, Modern Dance, Afro-Tanz,
Kontaktimprovisation).
Gruppenunterricht 50 Minuten ( 30 Einheiten)
Sondertarif für eingeschriebene Musikschüler
Schauspiel:
Gruppenunterricht 50 Minuten ( 30 Einheiten)
Sondertarif für eingeschriebene Musikschüler 4) Musikkunde
Allgemeine Musikkunde
Allgemeine Musiktheorie 1, 2 und 3
- Musikalische Grundausbildung
- Unterstufe
- Mittelstufe
- Oberstufe
Stufeneinteilung
- Unterstufe:
Das allgemeine Bildungsziel der Unterstufe ist das Erarbeiten der
technischen und gestalterischen Grundlagen im jeweiligen Hauptfach und im
Ensemblespiel.
Innerhalb der Unterstufe muss "Allgemeine Musiktheorie 1" absolviert werden.
Abschluss: Übertrittsprüfung in die Mittelstufe oder
Jungmusikerleistungsabzeichen in Bronze
- Mittelstufe:
Das allgemeine Bildungsziel der Mittelstufe ist die Erweiterung der Technik
und die Entwicklung eigener gestalterischer Fähigkeiten im jeweiligen
Hauptfach, sowie die Hinführung zu gehaltvoller Freizeitgestaltung in der
Form des "Laienmusizierens" in geeigneten Ensembles und zum Zweck der
Hausmusik, sowie zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik.
Innerhalb der Mittelstufe muss "Allgemeine Musiktheorie 2" absolviert werden.
Abschluss: Übertrittsprüfung in die Oberstufe oder
Jungmusikerleistungsabzeichen in Silber
- Oberstufe:
Das allgemeine Bildungsziel der Oberstufe ist die Vervollkommnung des
Musizierens auf anspruchsvollem Niveau, die eigenständige Auseinandersetzung
mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten, die Mitwirkung in
Ensembles, sowie die Ausbildung bis zu jenem Reifegrad, welcher für die
erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung an einem Konservatorium odereiner
Musikuniversität erforderlich ist.
Innerhalb der Oberstufe muss der "Allgemeine Musiktheorie 3" absolviert werden.
Abschluss: Abschlussprüfung oder
Jungmusikerleistungsabzeichen in Gold
Ordentliche und außerordentliche Schüler
Der ordentliche Schüler ist verpflichtet, das gewählte
Hauptfach und die dazu vorgeschriebenen Unterrichtsfächer (Ensemble, Theorie)
regelmäßig zu besuchen. Er hat Anspruch auf ein Zeugnis mit Beurteilung über den
jährlichen Fortschritt, auf die Berechtigung zum Aufsteigen in die höhere Stufe
nach erfolgreicher Übertrittsprüfung und auf den Abschluss der Ausbildung an der
Musikschule nach erfolgreicher Abschlussprüfung.
Der außerordentliche Schüler ist nur zum Besuch des
Hauptfaches verpflichtet und hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis. Die Teilnahme
am Musikunterricht wird durch eine Schulbesuchsbestätigung belegt.
Außerordentliche Schüler können mittels erfolgreich abgelegter
Einstufungsprüfung in den ordentlichen Studiengang übertreten.
Das Öffentlichkeitsrecht bewirkt die Gleichstellung mit den allgemeinen,
öffentlichen Schulen und stattet die Zeugnisse mit der Beweiskraft
öffentlicher Urkunden aus. Zur Erlangung eines ordentlichen Zeugnisses ist der
Besuch von Haupt- und Ergänzungsfach (Ensemblefach) erforderlich, zum von
Schüler und Lehrer gemeinsam festgelegten Zeitpunkt ist auch jeweils die Übertrittsprüfung in die Mittel- bzw.
Oberstufe positiv abzulegen, ansonsten erfolgt nur die Ausstellung einer Schulbesuchsbestätigung.
Schulordnung
2011/12
Anmeldung
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule ist ganzjährig möglich. Die
Anmeldung ist an die Schulleitung zu richten. Sie ist verbindlich und gilt für
ein ganzes Schuljahr.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2011/2012:
18. September 2011 für Instrumentalunterricht
28. September 2011 für musikalische Früherziehung
Spätere Anmeldungen bwz. Anmeldungen während des Semesters können für die
Förderung der Gemeinde Lieboch nicht mehr berücksichtigt werden.
Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme
begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Schulleitung.
Anmeldeformular ausfüllen und abgeben.
- beim Musiklehrer bzw. Musiklehrerin
- bei der Musikschul-Leiterin während
der Sprechstunden
- per Fax: 0664 772221040
- per Mail: siehe Kontakt
- per Post bzw. in den Briefkasten vor der Volksschule: Musikschule Lieboch, Hitzendorferstr. 2, 8501 Lieboch
Abmeldung
Abmeldungen können nur zu Semesterende (Ende Jänner / Ende Juni)
in schriftlicher Form erfolgen. Eine Aufkündigung des Unterrichtsverhältnisses
während des Semesters kann nur bei Nachweis triftiger Gründe (Wohnortswechsel)
anerkannt werden und hat die Rückerstattung der Gemeindeförderung seitens des
Schülers zur Folge (ausgenommen Krankheit bei Vorlage einer ärztlichen
Bestätigung). Das Abmeldeformular muss vor Ablauf des Semesters bei der
Musikschulleitung eingereicht werden.
Abmeldeformular
Leihinstrumente können vom Musikverein
Lieboch je nach Verfügbarkeit gegen eine
jährliche Leihgebühr bezogen werden. Kontakt:
Peter Gogg
Leihgebühren: Euro 80,00 pro Schuljahr
Für Blas- und
Schlaginstrumente (ausgenommen Saxofon) subventioniert der Musikverein die Leihgebühr mit Euro 50,00
pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 200,00 bzw. bei Mangelinstrumenten mit € 80,00
pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 320,00. Diese Subvention bedingt den
Beitritt zum Musikverein gemäß
Ausbildungsplan und kann nach 3 Jahren aktiver Mitgliedschaft beim Musikverein
in Anspruch genommen werden.
Leihvereinbarungen werden direkt mit dem Musikverein Lieboch abgeschlossen.

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