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Aktuelle Information (2. Juni 2011):
MV Lieboch übernimmt die Schulerhaltung

 

 

Allgemeine Informationen

Unterrichtsformen und Probezeit

Anmeldung

Unterrichtsort und -Zeiten

Förderungen durch die Gemeinden

Unterrichtsgegenstände

Ausbildungsplan

Schulordnung

Schulzeugnis

rechtliche Grundlagen

Leihinstrumente

die Musiklehrer


Unterrichtsformen und Schulbeiträge

Die private Musikschule ist eine Lehranstalt für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht. Das Öffentlichkeitsrecht bewirkt die Gleichstellung mit den allgemeinen, öffentlichen Schulen und stattet die Zeugnisse mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden aus.
Daher haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind als ordentlichen oder außerordentlichen Schüler einzuschreiben.
Ordentliche Schüler müssen neben dem Hauptfach ein Ensemblefach belegen.
Der ordentliche Schüler erhält am Ende des Schuljahres ein
Jahresabschlusszeugnis
Der außerordentliche Schüler erhält zum Jahresabschluss eine Schulbesuchsbestätigung.

Unterrichtsarten:

  • E1 - Einzelunterricht
    50 Minuten
     
  • G2 - Gruppenunterricht mit 2 Schülern
    50 Minuten

     
  • G4 - Gruppenunterricht mit 3-5 Schülern
    50 Minuten
     
  • G9 - Gruppenunterricht - Musikalische Früherziehung
    50 Minuten
    (im Kindergarten Lieboch)
     
  • Kurs - Gruppenunterricht
    50 Minuten
    (z.B. Erwachsenen-Bläserklasse)
    30 Einheiten
     
  • 10er Block - Einzelunterricht
    50 Minuten,
    10 Einheiten

*) zu den Förderungsrichtlinien der Gemeinde Lieboch

1) Die Einschreibgebühr wird bei Blas- und Schlaginstrumenten vom Musikverein übernommen bzw. subventioniert, wenn der Schüler den Beitritt zum Musikverein beabsichtigt.
Bei Inanspruchnahme der Förderung durch den Musikverein entsteht die Verpflichtung dem Musikverein gemäß Ausbildungsplan beizutreten. Bei Vereinsaustritt innerhalb von drei Jahren nach Orchesteraufnahme ist die Förderung dem Musikverein zurückzuzahlen.

Der Schulkostenbeitrag wird von der Musikschule jeweils zu Semesterbeginn vorgeschrieben. Im ersten Semester ist auch die jährliche Einschreibgebühr zu entrichten. Die Subvention der Gemeinde Lieboch wird bei der Vorschreibung bereits abgezogen, sofern die Förderungskriterien erfüllt werden.

Die Kosten für Notenschulen, Schreibmaterialien oder ähnliches müssen selbst getragen werden. 

Probezeit: Der Schüler hat bei Neueintritt einmalig vier Wochen Probezeit. Sollte sich herausstellen, aus welchem Grund auch immer, dass er/sie nicht weiter zum Unterricht kommen möchte, können Sie kostenlos abbrechen. Bleibt er/sie im Unterricht, werden alle Unterrichtsstunden verrechnet.

Unterrichtsort und Unterrichtszeiten:

Unterrichtet wird im Musikheim oder in der Volksschule Lieboch.
Der Unterricht findet einmal pro Woche an dem festgelegten Tag statt. Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt-, Pflicht- und Ergänzungsfächer werden von den Lehrern nach Zustimmung der Leiterin festgesetzt.

Grundsätzlich deckt sich die Unterrichtszeit mit denen der Pflichtschule. Schulfreie Tage der Pflichtschulen sind grundsätzlich auch in der Musikschule unterrichtsfrei. Schulautonome Tage betreffen die Musikschule nicht.

Die festgelegten Unterrichtsstunden sind regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Entschuldigte Stunden müssen 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn dem Musiklehrer mitgeteilt werden. Auch Unterrichtsstunden, welche von den Schülern unentschuldigt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgegeben oder rückvergütet.
Die Kinder müssen pünktlich dem Musiklehrer übergeben und genauso pünktlich wieder übernommen werden. 
Die Musiklehrer/innen übernehmen keine Haftung außerhalb der Unterrichtszeiten.

Förderungen durch die Gemeinde Lieboch und die Gemeinde Tobelbad-Haselsdorf

Förderungsrichtlinien der Gemeinden Lieboch und Tobelbad-Haselsdorf

Unterrichtsgegenstände

1) Elementare Musikerziehung

a) Musikalische Früherziehung
für Kinder ab 4 Jahren
Gruppenunterricht 50 Minuten

Durch Singen und Musizieren, Sprechen und Zuhören, Bewegung und Tanz, Improvisieren und Experimentieren erlebt das Kind Musik mit allen Sinnen.

b) Musikalische Grundausbildung:
Gruppenunterricht 50 Minuten, 3-5 Schüler
    > Blockflöte im Gruppenunterricht

2) künstlerische Hauptfächer:

  • Holzblasinstrumente:
    Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott
  • Blechblasinstrumente:
    Trompete, Flügelhorn, Tenorhorn, Horn, Bariton, Posaune, Tuba
  • Schlaginstrumente:
    Schlagzeug, Perkussionsinstrumente, Stabspiele
  • Volksmusik:
    Steirische Harmonika, Hackbrett und Zither
  • Streichinstrumente:
    Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
  • Zupfinstrumente:
    Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline
  • Tasteninstrumente:
    Akkordeon, Klavier, Keyboard
  • Gesang:
    Stimmbildung, Gesang (Klassik, Jazz, Pop)

3) Ergänzungsfächer:

Um das Erlernte noch zu vertiefen, werden kostenlos folgende Ergänzungsfächer angeboten:

Ensemblefach:
Kinder- und Jugendblasorchester LIWIO, Musikverein-Blasorchester, Kinderchor, Kiddy-Ensemble, Geigenchor, Jugendsinfonieorchester, Giocchino, Gitarrenensemble, Schulband und diverse Kammermusikensembles

Tanz:
Die Inhalte des Tanzunterrichts sind grundlegende Bewegungserziehung und Basistechniken des Tanzes, Ballett, Ausdruckstanz und das Kennenlernen aktueller Tanztrends (Jazz-Dance, Hip Hop, Modern Dance, Afro-Tanz, Kontaktimprovisation).
Gruppenunterricht 50 Minuten ( 30 Einheiten)
Sondertarif für eingeschriebene Musikschüler

Schauspiel:
Gruppenunterricht 50 Minuten ( 30 Einheiten)
Sondertarif für eingeschriebene Musikschüler

4) Musikkunde

Allgemeine Musikkunde
Allgemeine Musiktheorie 1, 2 und 3
 

Ausbildungsplan

  • Musikalische Grundausbildung
  • Unterstufe
  • Mittelstufe
  • Oberstufe

Stufeneinteilung

  • Unterstufe:
    Das allgemeine Bildungsziel der Unterstufe ist das Erarbeiten der technischen und gestalterischen Grundlagen im jeweiligen Hauptfach und im Ensemblespiel.
    Innerhalb der Unterstufe muss "Allgemeine Musiktheorie 1" absolviert werden.
    Abschluss: Übertrittsprüfung in die Mittelstufe oder
    Jungmusikerleistungsabzeichen in Bronze
  • Mittelstufe:
    Das allgemeine Bildungsziel der Mittelstufe ist die Erweiterung der Technik und die Entwicklung eigener gestalterischer Fähigkeiten im jeweiligen Hauptfach, sowie die Hinführung zu gehaltvoller Freizeitgestaltung in der Form des "Laienmusizierens" in geeigneten Ensembles und zum Zweck der Hausmusik, sowie zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik.
    Innerhalb der Mittelstufe muss "Allgemeine Musiktheorie 2" absolviert werden.
    Abschluss: Übertrittsprüfung in die Oberstufe oder
    Jungmusikerleistungsabzeichen in Silber
  • Oberstufe:
    Das allgemeine Bildungsziel der Oberstufe ist die Vervollkommnung des Musizierens auf anspruchsvollem Niveau, die eigenständige Auseinandersetzung mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten, die Mitwirkung in Ensembles, sowie die Ausbildung bis zu jenem Reifegrad, welcher für die erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung an einem Konservatorium odereiner  Musikuniversität erforderlich ist.
    Innerhalb der Oberstufe muss der "Allgemeine Musiktheorie 3" absolviert werden.
    Abschluss: Abschlussprüfung oder
    Jungmusikerleistungsabzeichen in Gold

Ordentliche und außerordentliche Schüler

Der ordentliche Schüler ist verpflichtet, das gewählte Hauptfach und die dazu vorgeschriebenen Unterrichtsfächer (Ensemble, Theorie) regelmäßig zu besuchen. Er hat Anspruch auf ein Zeugnis mit Beurteilung über den jährlichen Fortschritt, auf die Berechtigung zum Aufsteigen in die höhere Stufe nach erfolgreicher Übertrittsprüfung und auf den Abschluss der Ausbildung an der Musikschule nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Der außerordentliche Schüler ist nur zum Besuch des Hauptfaches verpflichtet und hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis. Die Teilnahme am Musikunterricht wird durch eine Schulbesuchsbestätigung belegt. Außerordentliche Schüler können mittels erfolgreich abgelegter Einstufungsprüfung in den ordentlichen Studiengang übertreten.

Schulzeugnis

Das Öffentlichkeitsrecht bewirkt die Gleichstellung mit den allgemeinen, öffentlichen Schulen und stattet die Zeugnisse mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden aus. Zur Erlangung eines ordentlichen Zeugnisses ist der Besuch von Haupt- und Ergänzungsfach (Ensemblefach) erforderlich, zum von Schüler und Lehrer gemeinsam festgelegten Zeitpunkt ist auch jeweils die Übertrittsprüfung in die Mittel- bzw. Oberstufe positiv abzulegen, ansonsten erfolgt nur die Ausstellung einer Schulbesuchsbestätigung.

Schulordnung

Schulordnung 2011/12

Anmeldung   
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule ist ganzjährig möglich. Die Anmeldung ist an die Schulleitung zu richten. Sie ist verbindlich und gilt für ein ganzes Schuljahr.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2011/2012:
18. September 2011 für Instrumentalunterricht
28. September 2011 für musikalische Früherziehung
Spätere Anmeldungen bwz. Anmeldungen während des Semesters können für die Förderung der Gemeinde Lieboch nicht mehr berücksichtigt werden.

Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt der Schulleitung.

  Anmeldeformular 2011/2012Anmeldeformular
 
Anmeldeformular 10er Block (für Erwachsene)Anmeldeformular für Erwachsene
  Anmeldeformular-Musikalische FrüherziehungAnmeldeformular musikalische Früherziehung
                      (im Kindergarten Lieboch)
AbbuchungsauftragAnmeldeformular Tanz 
 

Anmeldeformular ausfüllen und abgeben.
- beim Musiklehrer bzw. Musiklehrerin
- bei der
Musikschul-Leiterin während der Sprechstunden
- per Fax: 0664 772221040
- per Mail: siehe
Kontakt
- per Post bzw. in den Briefkasten vor der Volksschule: Musikschule Lieboch, Hitzendorferstr. 2, 8501 Lieboch

Abmeldung
Abmeldungen können nur zu Semesterende (Ende Jänner / Ende Juni) in schriftlicher Form erfolgen. Eine Aufkündigung des Unterrichtsverhältnisses während des Semesters kann nur bei Nachweis triftiger Gründe (Wohnortswechsel) anerkannt werden und hat die Rückerstattung der Gemeindeförderung seitens des Schülers zur Folge (ausgenommen Krankheit bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung). Das Abmeldeformular muss vor Ablauf des Semesters bei der Musikschulleitung eingereicht werden.

Anmeldeformular TanzAbmeldeformular

Leihinstrumente

Leihinstrumente können vom Musikverein Lieboch  je nach Verfügbarkeit gegen eine jährliche Leihgebühr bezogen werden. Kontakt: Peter Gogg
Leihgebühren:  Euro 80,00 pro Schuljahr

Für Blas- und Schlaginstrumente (ausgenommen Saxofon) subventioniert der Musikverein die Leihgebühr mit Euro 50,00 pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 200,00 bzw. bei Mangelinstrumenten mit € 80,00 pro Jahr bzw. insgesamt maximal € 320,00.
Diese Subvention bedingt den Beitritt zum Musikverein gemäß Ausbildungsplan und kann nach 3 Jahren aktiver Mitgliedschaft beim Musikverein in Anspruch genommen werden.

Leihvereinbarungen werden direkt mit dem Musikverein Lieboch abgeschlossen.

 

  Kontakt