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Rechtliche GrundlagenMusikschule Lieboch des Musikvereines Lieboch Für das Schuljahr 2011/12 hat der Musikverein Lieboch die Schulerhaltung übernommen und diesbezügliche Schulerrichtungsanzeige samt Organisationsstatut am 10. Mai 2011 an den zuständigen Landesschulrat übermittelt. Mit Bescheid GZ. IVLi21/1-2011 wurde die Errichtung der vom MV Lieboch angezeigten Musikschule Lieboch nicht untersagt. Mit Bescheid GZ BMUKK-24.420/0011-III/3a/2011 vom 5. September 2011 wurde das Organisationsstatut der "Musikschule Lieboch des Musikvereines Lieboch" in 8501 Lieboch vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemäß § 14 Abs. 2 lit. b Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, genehmigt. Die für die Standortverlegung in das neue Musikschulgebäude
notwendige Benützungsbewilligung wurde beim Landesschulrat beantragt
und wurde gleichzeitig auch das Ansuchen um Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes
für das Schuljahr 2011/12 eingereicht. Das befristete Öffentlichkeitsrecht wird dann rückwirkend für das Schuljahr 2011/12 erteilt. Der zeitlich unbegrenzte Status "Öffentlichkeitsrecht" kann erst verliehen werden, nachdem ein/e Schüler/in den gesamten Studienplan (8 Jahre) durchlaufen hat. (Franz Muhr, MV Lieboch) ---------------------------------- Die "Musikschule Lieboch" wurde als Zweigstelle der "Musikschule Heiligenkreuz/W.", Privatschule des Vereins "1. Steirische Blasmusikschule - Verein zur Förderung und Ausbildung von Blasmusikern" mit dem Hauptsitz in 8081 Heiligenkreuz a.W., Kalvarienbergstraße 63, im Auftrag des Musikvereines Lieboch, gegründet. Der Schulbetrieb wurde mit dem Schuljahr 2003/04 aufgenommen. Ab dem Schuljahr 2008/09 wurde die Musikschule Lieboch als selbständige Hauptanstalt mit eigenem, vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigten, Organisationsstatut geführt. Die Ansuchen um Verleihung des Status "Öffentlichkeitsrecht" vom
3.4.2003 und 9.12.2003 wurden für das Schuljahr 2003/2004 rückwirkend mit
Bescheid Zl. 24.420/3-Z/10a/2003 vom 31.10.2003 bzw. Zl. 24.420/1-III/3/2004 vom
27.5.2004 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur positiv
erledigt. Die vom Landesschulrat für Steiermark für die Hauptanstalt "Musikschule Lieboch" zugewiesene Schulkennzahl lautete 606540 und wurde mit Schreiben GZ: IV Li 21/6-2008 vom 21. Oktober 2008 mitgeteilt. Mit Ende des Schuljahres 2010/11 wurde der Schulstandort vom Schulerhalter "1. Steirische Blasmusikschule - Verein zur Förderung und Ausbildung von Blasmusikern" aufgelöst um die Neugründung "Musikschule Lieboch des Musikereines Lieboch" zu ermöglichen.
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