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Rechtliche Grundlagen

Musikschule Lieboch des Musikvereines Lieboch

Für das Schuljahr 2011/12 hat der Musikverein Lieboch die Schulerhaltung übernommen und diesbezügliche Schulerrichtungsanzeige samt Organisationsstatut am 10. Mai 2011 an den zuständigen Landesschulrat übermittelt. Mit Bescheid GZ. IVLi21/1-2011 wurde die Errichtung der vom MV Lieboch angezeigten Musikschule Lieboch nicht untersagt.

Mit Bescheid GZ BMUKK-24.420/0011-III/3a/2011 vom 5. September 2011 wurde das Organisationsstatut der "Musikschule Lieboch des Musikvereines Lieboch" in 8501 Lieboch vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemäß § 14 Abs. 2 lit. b Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, genehmigt.

Die für die Standortverlegung in das neue Musikschulgebäude notwendige Benützungsbewilligung wurde beim Landesschulrat beantragt und wurde gleichzeitig auch das Ansuchen um Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für das Schuljahr 2011/12 eingereicht.
Nichtungersagungsbescheid GZ. IVLi21/6-2011 vom 29. März 2012 für den neuen Schulstandort Marktplatz 2.

Das befristete Öffentlichkeitsrecht wird dann rückwirkend für das Schuljahr 2011/12 erteilt. Der zeitlich unbegrenzte Status "Öffentlichkeitsrecht" kann erst verliehen werden, nachdem ein/e Schüler/in den gesamten Studienplan (8 Jahre) durchlaufen hat.

(Franz Muhr, MV Lieboch)

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Die "Musikschule Lieboch" wurde als Zweigstelle der "Musikschule Heiligenkreuz/W.", Privatschule des Vereins "1. Steirische Blasmusikschule - Verein zur Förderung und Ausbildung von Blasmusikern" mit dem Hauptsitz in 8081 Heiligenkreuz a.W., Kalvarienbergstraße 63, im Auftrag des Musikvereines Lieboch, gegründet. Der Schulbetrieb wurde mit dem Schuljahr 2003/04 aufgenommen.

Ab dem Schuljahr 2008/09 wurde die Musikschule Lieboch als selbständige Hauptanstalt mit eigenem, vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigten, Organisationsstatut geführt.

Die Ansuchen um Verleihung des Status "Öffentlichkeitsrecht" vom 3.4.2003 und 9.12.2003 wurden für das Schuljahr 2003/2004 rückwirkend mit Bescheid Zl. 24.420/3-Z/10a/2003 vom 31.10.2003 bzw. Zl. 24.420/1-III/3/2004 vom 27.5.2004 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur positiv erledigt.
Der Bescheid des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für das Schuljahr 2008/09 vom 25. Juni 2009 trägt die Geschäftszahl BMUKK-24.420/0004-III/3/2009.

Die vom Landesschulrat für Steiermark für die Hauptanstalt "Musikschule Lieboch" zugewiesene Schulkennzahl lautete 606540 und wurde mit Schreiben GZ: IV Li 21/6-2008 vom 21. Oktober 2008 mitgeteilt.

Mit Ende des Schuljahres 2010/11 wurde der Schulstandort vom Schulerhalter "1. Steirische Blasmusikschule - Verein zur Förderung und Ausbildung von Blasmusikern" aufgelöst um die Neugründung "Musikschule Lieboch des Musikereines Lieboch" zu ermöglichen.

 

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